Warum die neusten Corona-Lockerungen für Hochzeiten weiterhin verwirrend sind

Von Veröffentlicht am: 31. Mai 2020Last Updated: 13. Juli 2022Kategorien: HochzeitenViews: 2003

Der initiale Freudenschrei am 27. Mai war gross. Der Bundesrat hat während seiner Medienkonferenz erklärt, dass Veranstaltungen bis 300 Personen ab dem 6. Juni 2020 wieder stattfinden dürfen! Hochzeitsfotografen jubelten und Hochzeitspaaren fielen schon fast hörbar die Steine vom Herzen. Und doch liess die Ernüchterung kaum auf sich warten. Denn auch nach dem 6. Juni ist weiterhin nichts wie es einmal war und sämtliche Hochzeitspaare stehen nun doch wieder vor der ermüdenden Frage: „Ja, und was heisst das denn dieses Mal für unsere Hochzeit?!“ Der Mensch will Klarheit; wissen was richtig und was falsch ist. Damit kann man umgehen, damit lässt sich planen und Entscheidungen treffen. Ab dem 6. Juni sind Hochzeiten bis 300 Personen wieder erlaubt – ja, sogar mit Festessen in einem Restaurant. Aber unter welchen Bedingungen und was diese Bedingungen für die Brautpaare bedeuten (könnten), da ist weiterhin vieles unklar. Um es vorwegzunehmen, auch dieser Artikel wird auf diese Frage keine abschliessende Antwort geben. Aber wir versuchen, etwas Klarheit in das Dunkel der Corona-Hochzeitsbedingungen ab dem 6. Juni zu bringen. Denn unserer Meinung nach gibt es einige wichtige Fragen, die sich Brautpaare mit weiterhin geplanten Hochzeiten im 2020 trotz den Lockerungen stellen müssen.

Hochzeit Brautstrauss Vitznau See

Die konkrete Aussage des Bundes

„Neu dürfen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Voraussetzung sind Schutzkonzepte. Kommt es dabei zu engen Kontakten, müssen Kontaktdaten erhoben werden. So kann im Falle einer neu infizierten Person die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Auch müssen alle Beteiligten die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen können – Organisatoren und Veranstalterinnen, Teilnehmende, Angestellte, Kunden und Kundinnen, Lehrpersonen, Schüler und Schülerinnen, Lernende, Sportler und Trainerinnen.“

Auf private Veranstaltungen wie Hochzeiten bezogen, steht zudem folgende Präzisierung:

Für private Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmenden dem Organisator bekannt sind, braucht es kein Schutzkonzept. Die gastgebende Person muss jedoch die Rückverfolgung der Kontakte im Fall einer neu infizierten Person gewährleisten. Auf Anfrage der zuständigen kantonalen Behörde muss sie die Kontaktdaten an die Behörde weiterleiten.“

Quelle: BAG am 29. Mai 2020

Was heisst das?

Abstand

Während der ganzen Hochzeit, d. h. von Kirche über Apéro bis zum Festessen, müssen die Distanz- und Hygieneregeln soweit eingehalten werden, dass sämtliche Teilnehmer ausreichend vor dem Coronavirus geschützt sind. Das bedeutet, dass es möglich sein sollte, dass Gäste untereinander, sofern es nicht im selben Haushalt lebende Familienmitglieder sind, während allen Programmpunkten die vorgeschriebenen 2 Meter Abstand einhalten können. Es wird durchaus akzeptiert, dass dieser Abstand gerade bei Hochzeiten nicht immer eingehalten werden kann. Sofern alle Gäste, Dienstleister vor Ort und die Organisatoren die Möglichkeit haben, sich an die Abstandsregeln zu halten, sind Brautpaare hier aber grundsätzlich auf der rechtlich sicheren Seite. Alain Berset sagte dazu: „Man muss feiern können“.

Hygiene

An den Hygienerichtlinien ändert sich nichts. Weiterhin gilt es, sich möglichst oft gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Desinfektionsmittel lässt sich ja aber bestens in hübsche, hochzeitstaugliche Fläschchen füllen. Die Einhaltung der Hygienemassnahmen sollte also für keine Hochzeit ein Problem darstellen.

Als Brautpaar in der Verantwortung: das Thema „Eigenverantwortung“

Als Brautpaar muss man sich also die Frage stellen: „Wie können wir unsere Gäste, uns selber, das Personal unserer Location und die Dienstleister ausreichend schützen?“ Und hier beginnt die Sache nun bereits kompliziert zu werden. Denn was „ausreichend“ konkret bedeutet, kann bereits nicht mehr einheitlich beantwortet werden. Hier geht es um Fragen wie: „Wie gross ist eigentlich der Festsaal und wie gut ist dieser durchlüftet? Wie viele Personen auf der Gästeliste gehören zur eigentlichen Risikogruppe und gibt es Personen mit Vorerkrankungen, die sich weiterhin gut schützen wollen/müssen? Habe ich das Gefühl, meinen Gästen eine angenehme und sichere Atmosphäre bieten zu können?“ Daraus wird klar, ab 6. Juni ist es zwar theoretisch wieder möglich, grössere Feste zu feiern, die neusten Lockerungen sind aber kein Freipass für sämtliche Hochzeiten. Was die Sache so schwierig macht, ist die Tatsache, dass es jetzt nicht mehr der Bund ist, der Brautpaaren klare Vorschriften macht. Neu tragen die Brautpaare als Veranstalter ihrer Hochzeit nämlich selber die Verantwortung dafür, eine Covid-19-sichere (und dennoch fröhliche) Hochzeit zu veranstalten.“ Und dieser Spagat ist eine echte Herausforderung.

Worauf alles hinausläuft, ist das grosse Thema der Eigenverantwortung. Jeder einzelne Bürger in unserem Land trägt dazu bei, dass sich das Virus nicht erneut stark ausbreitet. Wir erhalten ab 6. Juni zusätzliche Freiheiten, dürfen wieder Feste feiern, müssen aber dafür sorgen, dass WENN etwas passiert, wir wissen, mit wem wir in Kontakt waren, damit die Infektionskette möglichst rasch unterbrochen werden kann. Das hört sich soweit ganz einfach an. Aber was nun, wenn es bei der eigenen Hochzeit trotz allem zu einer unbeabsichtigten Infektion kommt und plötzlich sämtliche 120 Hochzeitsgäste in Quarantäne geschickt werden? Wer haftet dafür, wenn Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen können? Wer haftet dafür, dass der Hochzeitsfotograf seinen nächsten Hochzeitspaaren erklären muss, dass er aufgrund Quarantäne für zwei Wochen keine weiteren Hochzeiten fotografieren kann? Es ist eine Risikoabwägung und es ist eine moralische Frage: Was ist wichtiger – mein Wunsch trotz aller Widrigkeiten zu heiraten oder die Gesundheit aller Teilnehmer?

Es ist echt ein Teufelskreis. Denn die Hochzeits-Dienstleister wollen ja auch Geld verdienen, auch wir als Hochzeitsfotografen wollen das! Und doch, wenn wir mal unsere (wirklich einschneidenden) Umsatzeinbussen beiseite lassen, ist die Gesundheit aller nicht das Wichtigste? Stellt euch mal folgende Frage: Bleibt man als Trauzeuge wirklich zu Hause, wenn man am Vortag einer Hochzeit plötzlich ein vielleicht harmloses Kratzen im Hals verspürt?

Was tun?

Erstmal tief durchatmen. Und dann mit allen Dienstleistern telefonieren. Wie sieht das vor Ort genau aus, wo gibt es Möglichkeiten nach draussen auszuweichen, können Zelte eingerichtet werden als Regenschutz statt eines geschlossenen Raumes, kann das Festessen in kleinerem Rahmen stattfinden, kann die Trauung nach draussen verlegt werden etc.? Ihr könnt davon ausgehen, dass sich eure Dienstleister dieselben Fragen bereits gestellt haben und die kreativen Ideen kommen werden. Vor allem aber, werdet AKTIV. Sobald ihr eure Hochzeit wieder proaktiv in eure eigenen Hände nehmt, kommt ihr wieder in die Kraft und könnt euch von dieser Ohnmacht, die Corona auslöst, befreien. Corona ist ein Arschloch. Das ist Tatsache. Wir fühlen mit jedem Brautpaar, das sich dieses Jahr trauen wollte/will. Wir wissen, wie viel Herzblut, Vorfreude, Kraft und Emotionen, ja oft auch Lebenspläne in die Planung und Durchführung einer Hochzeit fliessen. Aber die wohl wichtigste Frage ist: „Können wir unter diesen Umständen die Hochzeit feiern, die wir uns wünschen?“

Es gibt keine „richtige“ Entscheidung

Die neusten Lockerungen machen das Planen einer Hochzeit zum absoluten Spiessrutenlauf und jedes Brautpaar muss für sich entscheiden: Anpassungen bei Ablauf und Location, Verzicht auf einzelne Programmpunkte, kleinere Gästeliste, Absage oder auch keine Anpassung usw. Aber es sind diese Entscheidungen, wie auch immer diese aussehen, die euch zumindest wieder Planungssicherheit und Klarheit geben. Und das alleine kann wiederum sehr befreiend sein.

Wir wünschen allen Hochzeitspaaren von Herzen, dass sie für sich die richtigen Entscheidungen treffen können, damit die positiven Gefühle und Vorfreude, die während Hochzeitsvorbereitungen eigentlich vorherrschen sollten, nicht ganz verloren gehen.

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