Was für Hochzeiten ab 26. Juni in der Schweiz gilt. Endlich gute Nachrichten.

Von Veröffentlicht am: 24. Juni 2021Last Updated: 24. Juni 2021Kategorien: HochzeitenViews: 2269

Für alle Heiratswillige gibt es endlich etwas Planungssicherheit. Hier eine Auflistung, welche Lockerungen ab dem 26. Juni 2021 kommen und was diese konkret für Hochzeiten bedeuten.

Ziviltrauung Corona Stadtmuseum Aarau

Hochzeitsfeiern im privaten Rahmen

Finden Hochzeitsfeiern zu Hause statt, gelten sie als private Veranstaltungen und unterliegen den Regeln für private Veranstaltungen.

Erlaubt sind:

  • In Innenräumen: maximal 30 Personen
  • Draussen: maximal 50 Personen

Bei privaten Veranstaltungen, d.h. in privaten Räumen, braucht es kein Schutzkonzept. Es gelten ausschliesslich die Verhaltensempfehlungen des BAG. Bei privaten Hochzeitsfeiern sind also weniger Personen erlaubt, dafür gelten nur die Verhaltensempfehlungen.

Hochzeitsfeiern in öffentlich zugänglichen Einrichtungen

Finden Hochzeiten in sogenannten öffentlich zugänglichen Einrichtungen statt, sind es keine privaten Veranstaltungen mehr und es gelten die Schutzkonzepte der Hochzeitslocations. Eine öffentlich zugängliche Einrichtung ist zum Beispiel ein gemieteter Saal eines Restaurants.

Es gilt:

  • In Innenräumen: maximal 250 Personen
    • Sitzpflicht
    • Keine Beschränkung mehr auf vier Personen pro Tisch
    • Maskenpflicht beim Bewegen durch das Restaurant
    • Maskenpflicht für Personal
    • Abstand zwischen Gästegruppen muss eingehalten werden
  • Draussen: maximal 500 Personen
    • Keine Beschränkung mehr auf sechs Personen pro Tisch
    • Keine Kontaktdaten mehr
    • Keine Sitzpflicht mehr
    • Abstand zwischen Gästegruppen muss eingehalten werden
  • Verboten ist das Tanzen, die sogenannte „Tanzveranstaltung“. Der Hochzeitstanz des Brautpaares sollte laut BAG jedoch möglich sein: «Mit Bezug auf Hochzeitsveranstaltungen könnte der Tanz zulässig sein. Man muss hier auch mit einem gewissen Pragmatismus agieren».
  • ABER: Sind nur Gäste mit Covid-19-Zertifikat anwesend, gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl und es darf auch getanzt werden.

Vorgaben während Trauungen

Trauungen in der Kirche respektive religiöse Hochzeitszeremonien

Es gilt:

  • Grundsätzliche Kapazitäsgrenze: Es darf im Innern und im Freien maximal zwei Drittel der Kapazität der Kirche besetzt werden.
  • In Innenräumen (abhängig von den 2/3 Kapazität): Bis zu 1000 Personen bei Sitzpflicht für die Gottesdienstbesucher*innen. Ohne Sitzpflicht sind es maximal 250 Personen. Es gilt Maskenpflicht.
  • Draussen: Ohne Sitzpflicht dürfen bei maximal 2/3 der Kapazität bis 500 Personen zusammenkommen.

Für die meisten Hochzeiten wird die 2/3 Kapazitätsgrenze massgebend sein, um herauszufinden, wie viele Personen bei ihrer Trauung in der Kirche teilnehmen dürfen. Das Covid-19-Zertifikat hat keinen Einfluss auf die Personenbeschränkung.

Trauungen auf dem Standesamt

Hier gelten die Vorgaben des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen. Die geben jedoch keine Auskünfte an Privatpersonen. Hier loht es sich also weiterhin auf dem Standesamt direkt nachzufragen, wie sie die Situation jeweils handhaben.

Quellen

Alle Informationen sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen geschrieben.

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